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Kostenübernahme

Alle Eltern haben einen Rechtsanspruch auf anteilige Kostenübernahme der Betreuungskosten.

Den entsprechenden Antrag

finden Sie hier...

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Kooperation

Wir arbeiten in enger Kooperation mit dem Jugendamt, der Stadt und der Kreisvolkshochschule Vechta.

Wir tauschen uns auch mit anderen Tagespflegestellen und Einrichtungen aus und nehmen regelmäßig an Fortbildungen und Vernetzungstreffen teil. 

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Aufnahmevoraussetzung

Wir nehmen Kinder in den Altersstufen von 6 Monaten bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres.

Vorzugsweise betreuen wir Kinder im Alter von 6 Monaten bis 3 Jahren, da dann der Übergang in den Kindergarten erfolgen sollte. 

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